Beratung für Grenzgänger
Als Grenzgänger sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen sowohl des Landes zu beachten, in dem man seinen Wohnsitz hat, als auch die Gesetze des Landes, in dem man arbeitet. Besondere Bedeutung haben hierbei die Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Besteuerungsrechte zuweisen.
Auch ergeben sich durch Wechselkursänderungen oftmals unkalkulierte Nachzahlungen. Um dieszu vermeiden bzw. die Grenzgänger über die Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen zu informieren, berechne ich für Sie die Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung mit Hilfe einer Schattenberechnung.